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Anna Bürkle: Von der WfbM in die EUTB® Ortenau

Eine Geschichte über Anna und ihren Weg zu einem Arbeits·platz

Schritt 1: Eine Schulung für Berater
Anna hat in einer Werkstatt für Menschen mit psychischer Erkrankung gearbeitet. In der gleichen Zeit hat Anna eine Schulung für Berater bei der EUTB besucht.
In der Schulung hat Anna gelernt: Wie kann ich Menschen beraten?
Anna war dann bei Beratungen in der EUTB dabei. Sie hat Menschen mit psychischer Erkrankung beraten. Denn Anna kennt sich gut mit psychischer Erkrankung aus. Anna hat selbst eine psychische Erkrankung.


Schritt 2: Anna macht ein Praktikum
Anna findet die Beratungen gut und wichtig. Anderen Menschen zu helfen findet sie gut.
Also hat Anna in der EUTB gefragt: Kann ich ein Praktikum machen? Ein Praktikum ist ähnlich wie eine Arbeits·stelle.
Juliane Feldbausch ist die Leitung von der EUTB. Sie hat sich sehr über Annas Frage gefreut. Anna Bürkle konnte im November 2019 das Praktikum beginnen.
Annas Aufgaben im Praktikum waren:
• Termine vereinbaren
• Wichtige Papiere in Ordnung halten
• Menschen über die Angebote von der EUTB informieren
• Bei Beratungen dabei sein und helfen
Anna hat noch mehr im Praktikum gemacht:
• Anna hat viel über Beratung gelernt
• Sie hat Schau·bilder für die EUTB gezeichnet
• Sie hat über die EUTB bei Facebook geschrieben
• Sie hat sich mit anderen Beratern getroffen
• Sie hat einen Kurs über Sozial·recht gemacht. Also über Hilfen und Unterstützungen.


Schritt 3: Aus dem Praktikum wird ein Arbeits·platz
Seit Januar 2021 arbeitet Anna in der EUTB. Sie hat jetzt einen festen Arbeits·platz in der EUTB.
Anna berät Menschen mit psychischen Erkrankungen.
Anna sagt:
„Ich habe ähnliche Erfahrungen wie die Menschen, die zu mir kommen. Deshalb können wir gut zusammen sprechen. Ich kann die Menschen und ihre Sorgen gut verstehen. Die Menschen vertrauen mir. Ich kann den Menschen von mir und meiner Erfahrung erzählen.“


Lahrer Zeitung 24.11.2020

Teilhabeberatung erhält weitere zwei Jahre Förderung

Livestream 15.10.2020 ab 19 Uhr: Behindertentestament

Vererben zugunsten von Menschen mit Behinderung

Die Infoveranstaltung "Behindertentestament: Vererben zugunsten von Menschen mit Behinderung" findet am Donnerstag, 15. Oktober 2020, von 19 Uhr bis 21 Uhr statt.

Bitte beachten Sie: Die Teilnehmerzahl vor Ort ist begrenzt. Die Plätze sind zwar bereits vergeben. Wir übertragen die Veranstaltung aber live im Internet.

Nutzen Sie unseren Livestream. Am kommenden Donnerstag,15. Oktober sind wir von 19 Uhr bis 21 Uhr hier live online: Streaminglink Infoveranstaltung

Der Livestream ist ab 18 Uhr für Sie freigeschalten.

Sie haben Probleme dem Livestream zu folgen? Von 18 Uhr bis 19 Uhr steht Ihnen Lukas Hattenbach (Mobil 0172 6638363) bei Fragen zur Verfügung.

Während der Liveübertragung der Veranstaltung können Sie Anna Bürkle per SMS oder E-Mail Ihre Fragen schicken (mobil 0174 9275561 oder per Mail buerkle.eutb(at)agbo.info). Die Fragen geben wir am Ende der Versammlung gesammelt an die Referentin und Rechtsanwältin Ruth Mundanjohl.

Das Behindertentestament:  Vererben zugunsten von Menschen mit Behinderung

Stirbt ein Elternteil und es gibt keine testamentarische Regelung, dann wird das Kind gesetzlicher Erbe. Das gilt auch für Menschen mit Behinderung. Erhalten Menschen mit Behinderung Sozialleistungen, versucht der Staat auf das ererbte Vermögen zuzugreifen, insbesondere wenn beide Eltern verstorben sind. Die Erbschaft stellt nach dem Sozialhilferecht verwertbares Einkommen dar, wenn die Einkommens- und Vermögensgrenzen überschritten werden.

Die Konsequenz: Ein Mensch mit Behinderung kann von heute auf morgen zum Selbstzahler werden. Ein ererbtes Haus müsste dann gegebenenfalls verkauft oder gar versteigert werden.

Die Lösung ist ein sogenanntes Behindertentestament. Ist das Testament geschickt gestaltet, verhindert es den Zugriff der Sozialbehörde auf das ererbte Vermögen. Gleichzeitig sichert es dem Erben mit Behinderung Zuwendungen aus dem Nachlass, die zu einer spürbaren Verbesserung seiner Lebensqualität führen  zusätzlich zu den Leistungen des Staates.

Ruth Mundanjohl, Fachanwältin für Erbrecht, informiert in anschaulicher Weise über die notwendigen Inhalte eines Behindertentestaments, das die Belange sämtlicher Familienangehörigen berücksichtigt und zu einem optimalen Ergebnis für den Menschen mit Behinderung führt.

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Lebenshilfe Offenburg-Oberkirch statt.

 

Stadtanzeiger 29.02.2020

Hilfe rund um das Thema Behinderung

Die EUTB® Ortenau stellt ihre ehrenamtliche Peer-Berater und die neue wöchentliche "Offene Sprechstunde" vor.

 

Zum Artikel: https://www.stadtanzeiger-ortenau.de/ortenau/c-lokales/hilfen-rund-um-das-thema-behinderung_a36918